Einblicke der Hochzeitsmesse Steiermark 2021 von Susanne Mostögl.
Hier der Link zum Video falls es nicht abgespielt werden kann:
https://www.youtube.com/watch?v=XyOGd_elhxI&t=11s

Ihr heiratet im nächsten Jahr und seid auf der Suche nach dem Brautkleid, den Ringen, der Torte, der Musik, dem Fotografen, dem Videografen und vieles mehr? Das alles findet ihr bei uns – Hochzeitsmesse Steiermark am 11. Juli 2021 in Graz-Umgebung, in der Straßengler Halle – wir freuen uns auf euch!
Es besteht keine Maskenpflicht da die 3-G-Regel gilt.
Unsere Schutz- und Hygieneregeln für Ihren sicheren Aufenthalt
Bitte um Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln:
- 3-G-Zutrittsregel
- 1m Abstand halten
- In die Armbeuge niesen/husten
- Keine Hände schütteln
- Erfassung der persönlichen Daten für rasches Handeln Falle einer Infizierung
- Kein Garderoben-Service
- Hände waschen
- Desinfektionsmittelspender an sämtlichen Stellen
- Bodenmarkierungen
- Kurze Reinigungs- und Desinfektionsintervalle
3-G-Zutrittsregel
Es gilt die 3-G-Zutrittsregel. Diese wird am Eingang kontrolliert. Drei G steht für: „geimpft, getestet, genesen“ (3-G-Regel).
Bitte besuchen Sie unsere Messe mit Ihren Impfpass, ihrem Antikörpertest oder einem gültigen PCR-Test, Antigentest oder Selbsttest aus der Apotheke.
Corona-Schutzimpfung: Gültigkeit der Impfung
Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen:
- Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich für maximal 90 Tage ab dem Zeitpunkt der Impfung.
- Die Zweitimpfung gilt für maximal 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung.
- Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung.
- Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 270 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
Für genesene Personen gilt weiterhin:
Diese sind nach Ablauf der Infektion für 180 Tage von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.
PCR-Tests, Antigentests und Selbsttests aus der Apotheke
- PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probenahme.
- Antigentests von einer befugten Stelle gelten 48 Stunden ab Probenahme.
- Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden, gelten 24 Stunden lang. 10 Stück pro Monat dürfen gratis mit der E-Card in der Apotheke abgeholt werden.
Gesundheitszustand
Treten Sie Ihren Besuch bei der Hochzeitsmesse Steiermark nur bei gutem Gesundheitszustand an. Sofern Sie in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2-infizierten Person hatten, Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, schließt dies einen Messebesuch leider aus.
Erfassung der persönlichen Daten
Wir erfassen Ihren Vornamen und Nachnamen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer mittels Contact-Tracing-App (wie in den Restaurants) bzw. mittels eines auszufüllenden Zettels Vorort.
Die Datenerhebung erfolgt zum Zweck des Nachvollzugs von Infektionsketten im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie. Eine Übermittlung der o. g. Daten erfolgt an das zuständige Gesundheitsamt ausschließlich auf dessen Anforderung und zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten sowie zur Information der Betroffenen und zur Anordnung von Infektions-Schutzmaßnahmen.
Bitte Abstand halten
Wir bitten Sie stets mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen zu halten. Die Hochzeitsmesse Steiermark unterstützt die Einhaltung der Abstandsregeln durch entsprechende Bodenmarkierungen an relevanten Stellen. Ein neues Einlass- und Wegeleitsystem ermöglicht es Ihnen, immer ausreichend Abstand zu anderen Personen zu halten.
Die breiten Gänge zwischen den Messeständen werden der gleichzeitig zu erwartenden Personenanzahl im Hinblick auf Abstandswahrung angepasst. Die Teilnehmenden der Messe können sich so frei in den Gängen bewegen und gleichzeitig die Abstandsregeln einhalten.
Bitte Hände waschen
Das regelmäßige Reinigen und desinfizieren der Hände ist obligatorisch. Weiterhin finden Sie auf dem gesamten Messegelände ausreichend Desinfektionsständer.
Bitte in die Armbeuge niesen/husten
- Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand von anderen und drehen Sie sich weg.
- Benutzen Sie ein Taschentuch oder halten die Armbeuge vor Mund und Nase.
Bitte keine Hände schütteln
Wir bitten Sie, auf Händeschütteln zu verzichten. Schenken Sie sich ein Lächeln.
Eingeschränkter Garderoben-Service
Bitte bringen Sie - wenn möglich - keine Jacken und Taschen mit ins Gebäude. Wir können Ihnen aus Schutz- und Hygienegründen nur keinen Garderoben-Service anbieten.
Kurze Reinigungs- und Desinfektionsintervalle
Wir haben die Reinigungs- und Desinfektionsintervalle auf dem gesamten Gelände nach den aktuellen Vorgaben erhöht.
Alle Kontaktflächen (Handläufe, Türgriffe, Aufzüge, Geldautomat, etc.) sowie die Sanitärbereiche werden in regelmäßigen Abständen gereinigt und desinfiziert.
Desinfektionsmittelständer
Sie finden auf dem gesamten Gelände ausreichend Desinfektionsständer.
Bodenmarkierungen
Bodenmarkierungen in allen relevanten Bereichen helfen Ihnen beim Einhalten der Abstandsregeln.
Sponsor
Ein großes Danke gilt dem Sponsor Oper Graz für die Bereitstellung von 10 €-Gutscheinen für jeden Gast der Hochzeitsmesse Steiermark! DANKE!
Anreise
Anreise mit dem Auto:
Adresse: Straßengler Halle - Hauptplatz 2 - 8111 Judendorf-Straßengel, Gemeinde Gratwein-Straßengel
A9 Ausfahrt 169 Gratkorn-Nord, Richtung Eggenfelder Str. fahren, Judendorfer Str., Austraße/R2 Murradweg, Judendorfer Str. und Mitterstraße bis Hauptplatz in Judendorf-Straßengel nehmen
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S1 ab Graz Hauptbahnhof alle 30 Minuten: Dauer 7 Minuten + 15 Minuten Fußmarsch
Bildrechte
Auf der Hochzeitsmesse Steiermark werden Bild- und Videoaufnahmen für Dokumentations- und Werbezwecke getätigt. Mit dem Eintritt in die Veranstaltung erklärt ihr euch mit der Veröffentlichung/Publikation von Bildern und Filmen, auf denen ihr zu sehen seid, einverstanden. Ihr tretet damit auch die Bildrechte an den Veranstalter ab.